Enterbt oder übergangen?
Was Ihnen trotz Testament zusteht
Wer im Testament als Kind oder Ehepartner übergangen wurde, hat fast immer einen Anspruch auf Geld. Berechnen Sie Ihren Pflichtteil oder lassen Sie Ihren Fall von einer erfahrenen Kanzlei prüfen.
Was trifft auf Sie zu?
Ich wurde enterbtTestament schließt mich ausDer genannte Betrag wirkt zu niedrigBewertung prüfen lassenIch bekomme keine AuskunftNachlass bleibt im DunkelnVor dem Tod wurde verschenktSchenkung zählt mitSituation schildern und kostenlos von einer Kanzlei für Erbrecht prüfen lassen.
Pflichtteil und Enterbung
Das Wichtigste auf einen Blick
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte dessen, was Ihnen ohne Testament zugestanden hätte.
Zur Quote →Ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und von Ihrer Enterbung erfahren haben.
Zu den Fristen →So weit zurück zählen Schenkungen mit. Bei Nießbrauch oft deutlich länger.
Zur Ergänzung →Die Erben müssen den Nachlass offenlegen, auf Verlangen durch einen Notar.
Zur Auskunft →Aus dem Ratgeber






So läuft es ab
Themen
Alle Themen im ÜberblickKostenlose Ersteinschätzung mit Anwalt
Eine erfahrene Kanzlei sieht sich Ihren Fall an und sagt Ihnen, ob sich das Einfordern lohnt.
- Kostenlos und unverbindlich
- Kanzleien mit Erbrechtserfahrung
- Rückmeldung meist am selben Tag
Häufige Fragen
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Kinder und weitere Abkömmlinge, der Ehepartner und, wenn keine Kinder vorhanden sind, die Eltern. Geschwister, Nichten und Neffen gehören nicht dazu.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der Zahl der Kinder, vom Ehepartner und vom Güterstand ab.
Was kostet mich die Ersteinschätzung?
Nichts. Die Partnerkanzlei zahlt uns eine feste Vermittlungspauschale. Für Sie entstehen keine Kosten, und Sie gehen keine Verpflichtung ein.
Wie lange habe ich Zeit?
In der Regel drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und von Ihrer Enterbung erfahren haben. Gegen Beschenkte läuft die Frist dagegen ab dem Erbfall, egal wann Sie davon erfahren.
Muss ich gegen meine Familie klagen?
Meistens nicht. Viele Fälle enden in einer Einigung. Der Anspruch muss aber geltend gemacht werden, sonst verjährt er.