PFLICHTTEILSHERO

Enterbt oder übergangen?

Was Ihnen trotz Testament zusteht

Wer im Testament als Kind oder Ehepartner übergangen wurde, hat fast immer einen Anspruch auf Geld. Berechnen Sie Ihren Pflichtteil oder lassen Sie Ihren Fall von einer erfahrenen Kanzlei prüfen.

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Pflichtteil und Enterbung

Das Wichtigste auf einen Blick

Höhe
Halber Erbteil

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte dessen, was Ihnen ohne Testament zugestanden hätte.

Zur Quote →
Verjährung
3 Jahre

Ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und von Ihrer Enterbung erfahren haben.

Zu den Fristen →
Schenkungen
10 Jahre

So weit zurück zählen Schenkungen mit. Bei Nießbrauch oft deutlich länger.

Zur Ergänzung →
Auskunft
Ihr Recht

Die Erben müssen den Nachlass offenlegen, auf Verlangen durch einen Notar.

Zur Auskunft →

Pflichtteilsrechner

Erst rechnen, dann entscheiden

Nachlasswert, Familienkonstellation, Schenkungen: In unter einer Minute haben Sie eine Größenordnung, ohne Anmeldung und ohne Kontaktdaten.

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  • Schenkungen mit Abschmelzung über zehn Jahre
  • Ergebnis sofort, ohne E-Mail-Abfrage
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Beispielrechnung Unverbindlich
Nachlasswert420.000 €
Schenkung, viertes Jahr vor dem Erbfall126.000 €

Von den geschenkten 180.000 € zählen nach der Abschmelzung 70 Prozent mit.

Richtwert Pflichtteil 68.250 € Zwei Kinder, Ehepartner lebt, Zugewinngemeinschaft: Quote 1/8. Die Schenkung erhöht den Anspruch um 15.750 €.

So läuft es ab

1
Situation schildernEin paar Fragen zu Familienstand, Nachlass und Testament. Dauert unter drei Minuten.
2
Kanzlei meldet sichEine Kanzlei mit Erbrechtserfahrung sieht sich Ihren Fall an und ruft zurück.
3
Entscheidung treffenSie erfahren, ob sich das Einfordern lohnt. Danach entscheiden Sie, nicht wir.

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Häufige Fragen

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Kinder und weitere Abkömmlinge, der Ehepartner und, wenn keine Kinder vorhanden sind, die Eltern. Geschwister, Nichten und Neffen gehören nicht dazu.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der Zahl der Kinder, vom Ehepartner und vom Güterstand ab.

Was kostet mich die Ersteinschätzung?

Nichts. Die Partnerkanzlei zahlt uns eine feste Vermittlungspauschale. Für Sie entstehen keine Kosten, und Sie gehen keine Verpflichtung ein.

Wie lange habe ich Zeit?

In der Regel drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und von Ihrer Enterbung erfahren haben. Gegen Beschenkte läuft die Frist dagegen ab dem Erbfall, egal wann Sie davon erfahren.

Muss ich gegen meine Familie klagen?

Meistens nicht. Viele Fälle enden in einer Einigung. Der Anspruch muss aber geltend gemacht werden, sonst verjährt er.