PFLICHTTEILSHERO

Pflichtteilsrechner

Wie hoch ist Ihr Pflichtteil? Der Rechner ermittelt Quote und ungefähren Betrag in unter einer Minute, für Kinder, Ehepartner und Eltern.

Quote nach § 2303 BGBFür Kinder, Ehepartner und ElternKostenlos, ohne Anmeldung
Ihre Situation
Sie selbst mitgezählt.
War die verstorbene Person verheiratet?
Immobilien, Konten und Wertpapiere abzüglich Schulden, in Euro
Wurde in den letzten zehn Jahren verschenkt?

Hinweise zur Eingabe

Zahl der Kinder: Alle Kinder der verstorbenen Person, Sie eingeschlossen, als Enkel Ihr verstorbener Elternteil. Adoptierte und nichteheliche Kinder zählen mit, Stiefkinder nicht.
Enkel: Pflichtteilsberechtigt in der Regel nur, wenn der eigene Elternteil vor der verstorbenen Person gestorben ist. Geschwister teilen sich dann dessen Anteil.
Ehepartner enterbt: Dann entfällt der pauschale Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB und Ihre Quote steigt. Der Rechner zeigt dann eine Spanne.
Nachlasswert: Verkehrswert am Todestag, nicht der Steuerwert. Schulden und Beerdigungskosten gehen ab, Vermächtnisse nicht.
Güterstand: Der Rechner unterstellt Zugewinngemeinschaft, den gesetzlichen Normalfall.

Nicht berücksichtigt: angerechnete Vorempfänge nach § 2315 BGB, Pflichtteilsverzichte und Fälle mit Auslandsbezug.

Wie der Pflichtteil berechnet wird

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, § 2303 BGB. Die Rechnung besteht aus zwei Größen: einer Quote, die starr aus der Familienkonstellation folgt, und dem Wert des Nachlasses.

Die Quote steht nach einer Minute fest und ist nicht verhandelbar. Der Nachlasswert ist der Teil, über den in der Praxis fast jeder Streit geführt wird, weil ihn diejenigen aufstellen, deren Auszahlung umso kleiner ausfällt, je niedriger er angesetzt wird.

Der Nachlasswert ist der Streitpunkt

Angesetzt wird der Verkehrswert zum Todestag, § 2311 BGB, nicht der Wert aus dem Erbschaftsteuerbescheid. Zwischen beiden liegen bei Immobilien regelmäßig zwanzig bis dreißig Prozent.

Nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB können Sie verlangen, dass der Wert durch einen Sachverständigen ermittelt wird, und die Kosten trägt der Nachlass, nicht Sie.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Pflichtteil bei zwei Kindern?

War der Elternteil verheiratet und lebte in Zugewinngemeinschaft, beträgt der gesetzliche Erbteil je Kind ein Viertel, der Pflichtteil also ein Achtel. War er nicht verheiratet, sind es die Hälfte beziehungsweise ein Viertel.

Zählt das Haus mit, wenn es überschrieben wurde?

Häufig ja. Schenkungen der letzten zehn Jahre werden anteilig angerechnet, und bei vorbehaltenem Nießbrauch beginnt die Zehnjahresfrist oft gar nicht erst zu laufen.

Was ist, wenn die Erben keine Auskunft geben?

Der Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB ist einklagbar. Sie können außerdem ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen, dessen Kosten der Nachlass trägt.

Wie lange kann ich den Pflichtteil fordern?

In der Regel drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und von Ihrer Enterbung erfahren haben. Gegen Beschenkte gilt eine Frist von drei Jahren ab dem Erbfall.

Muss ich den Pflichtteil versteuern?

Erst ab der Geltendmachung und nur oberhalb des Freibetrags, der für Kinder bei 400.000 Euro liegt. In den meisten Fällen fällt keine Erbschaftsteuer an.